Rauchwarnmelder - Beratung, Planung, Wartung, Prüfung
Seit einigen Jahren besteht in Deutschland in allen Wohnungen und Wohnhäusern Rauchwarmelder- / Rauchmelderpflicht.
Die Rauchwarnmelder, so sieht es der Gesetzgeber vor, müssen alle 12 Monate +/- 3 Monate gewartet und überprüft werden.
ACHTUNG: Rauchwarnmelder mit 10 Jahresbatterien müssen ebenfalls alle 12 Monate + / - 3 Monate gewartet und geprüft werden.
Die Wartung und Überprüfung der einzelnen Geräte muss nach der DIN 14676 (Fachkraft für Rauchwarnmelder) erfolgen und dokumentiert werden.
Alle 10 Jahre + / - 6 Monate müssen Rauchwarnmelder gegen Neugeräte ausgetauscht werden.
Wir als zertifiziertes Unternehmen übernehmen gern die Planung, Installation und die Wartung Ihrer Rauchwarnmelder. Ein entsprechendes Prüfprotokoll erhalten Sie im
Anschluss für Ihre Unterlagen.
Bei Fragen oder Interesse setzen Sie sich bitte mit mir telefonisch oder per E-Mail in Verbindung. Gern auch WhatsApp.