Wir als befähigtes Unternehmen führen die jährlichen, gesetzlich vorgeschriebenen UVV-Prüfungen inkl. der entsprechenden Eintragungen ins Prüfbuch bzw. den
entsprechenden Prüfbericht durch.
Die Prüfung führen wir direkt bei Ihnen vor Ort durch, der Prüfbericht wird erstellt und bei positiver Prüfung die UVV-Plakette erteilt und
geklebt.
Folgende UVV-Prüfungen führen wir durch:
- Baumaschinen DGUV R 100-500; DGUV R 113-015; TRBS 1203,
- Kraftbetriebene Kleingeräte DGUV R 100-500,
- Arbeits- und Schutzgerüste DGUV I 201-011,
- Hubarbeitsbühnen und Hebebühnen,
- Leitern, Tritte und Kleingerüste,